Eine gute Nachricht für alle kleinen Kultureinrichtungen: Das Land Niedersachsen ermöglicht eine Sonderförderung für energetische Maßnahmen und hat dafür Mittel bereitgestellt, die durch die Landschaften und Landschaftsverbände vergeben werden. Sei es zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung einer Einrichtung. Das können beispielsweise sein:
- die Dämmung von Fassaden oder Dachflächen
- die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs einschließlich entsprechender Veranstaltungstechnik
- Einbau einer Photovoltaik-Anlage sein.
Energieberatung kann nur bezuschusst werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit einer beantragten konkreten Maßnahme steht. Gefördert werden investive Vorhaben kleiner Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Förderung kann zwischen 1.000 und 25.000 Euro pro Antrag liegen; der beantragte Zuschuss sollte maximal 75% der geplanten Projektgesamtkosten umfassen. Die geförderten Vorhaben müssen bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Anträge können bis zum 30. Oktober 2023 an den Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. gerichtet werden. Unter www.lvosl.de sind detaillierte Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare zum Herunterladen zu finden.
Das obige Textmaterial basiert auf der Pressemitteilung der Stadt Osnabrück (15.08.2023). Die Mitteilung in Gänze ist hier zu finden.