Die Unterstützung ist unabhängig davon, ob das Projekt später eine Förderung erhält und erfolgt durch die Finanzierung von Beratungsleistungen eines Planungsbüros zur Erstellung der Projektskizze.
Im Jahr 2023 gilt dieses Angebot für zwei Förderprogramme:
- Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte und
- Klimaschutz durch Radverkehr
Die NKI-Antragshilfe erfolgt auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags. Die KEAN hat ein Kontingent von zehn NKI-Antragshilfen je Kalenderjahr. Nach dem Windhund-Prinzip werden die ersten Kooperationsanfragen berücksichtigt.
Ab dem 1. März 2023 bis zum 30. April 2023 können entsprechende Anträge eingereicht werden. Kommunen, die bis Ende April eine Projektskizze einreichen möchten, müssen sich bis spätestens 15. Februar 2023 bei der KEAN melden. Nur so ist gewährleistet, dass noch ein passendes Beratungsbüro mit der Antragshilfe beauftragt werden kann.
Das obige Textmaterial stammt aus einer Mitteilung der KEAN.(04.01.2023) Die vollständige Mitteilung inklusive weiterer Informationen lassen sich hier finden.