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News - Aktuelles rund um das Thema "Klimaschutz"

112.000 Euro für Klimaschutz-Projekte aus Niedersachsen

Am 5. April 2024 hat Umweltminister Christian Meyer Preisgelder in Höhe von insgesamt 112.000 Euro an drei Preisträger:innen der zweiten Runde vom Jugend-Klima-Wettbewerb Niedersachsen verliehen. Dabei betonte der Minister: „Ich freue mich, dass wir mit dem Jugend-Klima-Wettbewerb in wichtige Klimaschutzprojekte junger Menschen investieren können und die Projektideen jetzt auch realisiert werden können. Die junge Generation ist von den Folgen des Klimawandels am stärksten betroffen, deswegen wollen wir ihre Forderungen und Ideen einbeziehen."

1. Platz: KlimaPeers on Tour

Im Rahmen des Projektes „KlimaPeers on Tour" von Peer-Leader-International e. V. wollen Jugendgruppen landesweit zehn Fahrradtouren entwickeln, die zu Orten der Klimafreundlichkeit in Niedersachsen führen - ob zu einem Windrad, einem Beispiel für nachhaltige Landwirtschaft oder zu einem Solarunternehmen. Mithilfe einer Website und QR-Codes sollen die Touren auch digital und multimedial nachvollziehbar sein. Der Peer-to-Peer-Aspekt hat die Jury besonders überzeugt: Die Jugendlichen erarbeiten selbstständig die Themen, die sie interessieren, und tauschen ihr Wissen untereinander aus. Das Projekt wird mit 67.860 Euro gefördert.

2. Platz: Solarcamps Oldenburg (Janun e. V.)

Für ein schnelles Umsetzen der Energiewende fehlen noch Fachleute - umso wichtiger, Jugendliche und junge Erwachsene für Technologien aus dem Erneuerbare Energien-Bereich zu begeistern. Genau hier setzt Janun e. V. mit den Solarcamps Oldenburg an: In Sommercamps lernen bis zu 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer theoretische und praktische Grundlagen aus Solar-Berufen. Unterstützt werden sie von Praxispartnern: Neben ausbildenden Solar-Betrieben aus Oldenburg und Umgebung gehören dazu auch die Handwerkskammern, Scientists for Future, die Uni sowie die Oldenburger Energiegenossenschaft. Das brandaktuelle Thema des Projekts und die professionelle Vorbereitung haben die Jury überzeugt, weshalb das Projekt mit 34.850 Euro gefördert wird.

3. Platz: "No Waste Life - Müllfrei leben im Selbstversuch" (Ulawi e. V.)

Klimapositiv leben, Müll komplett vermeiden, die nötige Energie und Wasserversorgung aus erneuerbaren Quellen decken - geht das? Und wenn ja, wie? Das können Kinder der Schulklassen 1 bis 6 in den Sommerferien herausfinden - bei Camps, geplant und ausgerichtet von dem Verein Ulawi e. V. aus Osterholz-Scharmbeck. Besonders beeindruckt hat die Jury, dass nicht nur das Camp, sondern auch die Organisation und die Durchführung des Projekts Nachhaltigkeit im Blick haben. Das Projekt „No Waste Life - Müllfrei leben im Selbstversuch" wird mit 9.090 Euro gefördert.

Der Text stammt von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und ist hier abrufbar.

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jährlicher PV-Zubau von 0,6 Gigawatt auf 1,4 Gigawatt gestiegen

„Die aktuelle Beschleunigung im Ausbau der Photovoltaik ist ein großer Erfolg für Niedersachsen“, sagt Lothar Nolte, Geschäftsführer der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. „Sie ist jedoch auch dringend notwendig, wenn wir die Ausbauziele von 65 Gigawatt im Jahr 2035 erreichen wollen.“ Bei konstanten Ausbauraten müssten hierfür jährlich rund 5 GWp installiert werden, was mehr als einer Verdreifachung des Zubaus des Rekordjahres 2023 entspricht. „Realistischer ist ein konstantes Wachstum des jährlichen Zubaus“, erklärt Nolte. Eine Verdopplung wie von 2022 auf 2023 wäre dabei gar nicht notwendig: „Ein jährlicher Anstieg des Zubaus um etwa 18 % würde genügen, um 2035 beim Zielwert von 65 Gigawatt zu landen.“

Interessant ist ein Blick auf den Fortschritt des PV-Zubaus in den einzelnen Bereichen: Die 65 GWp sollen sich im Jahr 2035 zu mindestens 50 GWp auf Dachflächen und 15 GWp auf Freiflächen verteilen. Der Fortschritt in diesen Bereichen ist jedoch sehr unterschiedlich: Während auf Freiflächen bislang mit insgesamt 0,8 GWp installierter Leistung nicht einmal 6 % des Zielwertes erreicht wurden, hat der Bereich der baulichen Anlagen (also Anlagen auf Dächern, an Fassaden etc.) mit aktuell ca. 6 GWp bereits mehr als 12 % des Ziels erreicht. „Es ist daher entscheidend, den Ausbau auf Freiflächen künftig noch stärker in den Blick zu nehmen“, kommentiert Nolte die Zahlen.

Der Text stammt von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und ist hier abrufbar.

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Rückgang in Treibhausgasemissionen

Eine Auswertung des Umweltbundesamts (UBA) zeigt, dass die Treibhausgasemissionen in Deutschland im Jahr 2023 um 10,1 % gegenüber 2022 gesenkt wurden. Hierzu beigetragen hat insbesondere der gestiegene Anteil erneuerbarer Energien, verbunden mit einem Rückgang der fossilen Stromerzeugung – in kleinerem Maße jedoch auch eine gesunkene Energienachfrage bei Wirtschaft und Verbrauchern.

Allein im Sektor Energiewirtschaft sind die Emissionen 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 51,8 Mio. t CO2e bzw. 20,1 % gesunken. Der Rückgang resultiert aus dem verminderten Einsatz von fossilen Brennstoffen für Strom und Wärme, der u.a. durch den Ausbau erneuerbarer Energien und einen Überschuss beim Stromimport begründet ist. Zusammen mit einem niedrigeren Energiebedarf konnte hierdurch die Kohle- und Gasverstromung deutlich reduziert werden. Laut Auswertung der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) stieg der Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch im Jahr 2023 von 46,2 auf 51,8 Prozent. Insgesamt trugen Erneuerbare Energien 22 Prozent zum Bruttoendenergieverbrauch in den Bereichen Strom-, Wärme- und Verkehr bei.

Der starke Zubau der Erneuerbaren zeigt sich auch in Niedersachsen, wo der PV-Zubau sich im Jahr 2023 verdoppelt hat. Mehr dazu in unserer aktuellen Auswertung.

Der Text stammt von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und ist hier abrufbar.

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Forschungsprojekt im Rahmen des Klimaforschungsplan

Klimakommunikation bildet eine zentrale – und oft vernachlässigte – Schnittstelle in den Bemühungen, die Klimakrise zu überwinden und die weitere Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen zu stoppen. Ohne umfassende politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen kann Deutschland seine nationalen und internationalen Verpflichtungen im Klimaschutz nicht erfüllen. Das erfordert zum einen rechtliche und finanzielle Maßnahmen, die Rahmen setzen, zum anderen aber die Akzeptanz und die Unterstützung der Bürger*innen. Weil für sie der nötige Wandel Gewohnheiten und Verhaltensweisen betrifft, die mit starken Emotionen, persönlichen Werten, sozialen Normen und anderen psychologischen Faktoren verbunden ist, muss auch die Kommunikation diese Faktoren berücksichtigen und daran anknüpfen. Das Verbreiten von sachlicher Information genügt dafür nicht.

Nötig ist darum eine strategische Planung, die ausgehend vom konkreten Zweck der Kommunikation die relevante Zielgruppe bestimmt, ihre Besonderheiten charakterisiert und ihre Bedürfnisse erkennt. Daraus lassen sich – anknüpfend an Werte, Emotionen und andere psychologischen Faktoren und gestützt auf die wissenschaftliche Literatur – die geeigneten Kommunikationsansätze ableiten sowie passende Inhalte und Formate auswählen.

Viele Bürger*innen benötigen konkretes Handlungswissen und das Gefühl der Selbstwirksamkeit, müssen sich also selbst die Veränderungen zutrauen. Dabei spielen insbesondere Geschichten, Fotos und Videos sowie Framing zentrale Rollen. In der Kommunikation die gängigen Muster von Desinformation zu erkennen und darauf zu reagieren sowie Falschinformation nach anerkannten Regeln zu widerlegen, hilft dabei, die eigenen Botschaften wirksam zu übermitteln. All diese Schritte lassen sich auch von öffentlichen Stellen umsetzen. Beispiele europäischer Partnerländer zeigen zudem, dass der staatliche Einfluss auch in andere Bereiche der Gesellschaft hinein koordinierend wirken kann, um effiziente Ansätze der Klimakommunikation zu verbreiten.

Der Text stammt vom Umweltbundesamt (UBA). Die Publikation ist hier zum kostenlosen Download verfügbar.

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Online-Veranstaltung

Die Themen Treibhausgasreduktion, CO2-Fussabdruck und Nachhaltigkeit nehmen in ihrer Bedeutung immer mehr zu – sei es seitens Kunden und Auftraggeber oder zunehmend auch bei Förderprogrammen und Finanzierungen: Handwerksbetriebe werden immer öfter nach ihrem CO2-Fussabdruck und zum Thema Nachhaltigkeit gefragt.

In dieser Online-Veranstaltung informiert die Handwerkskammer Ulm Inhaberinnen und Inhaber von Handwerksbetrieben darüber, wie diese ihr Unternehmen nachhaltiger führen: Was ist bspw. eine CO2-Bilanz, wofür braucht es diese und wo bekommt man eine CO2-Bilanz her? Oder was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Der Umweltberater der Handwerkskammer Ulm Roman Gottschalk zeigt Teilnehmenden nicht nur auf, was sie beachten müssen, sondern auch, welche Unterstützung die Handwerkskammer Ulm bei diesen Themen bietet.

Datum: Mittwoch, der 24. April 2024 von 15:30 bis 17:00 Uhr

Referent: Roman Gottschalk, Handwerkskammer Ulm

Tel.: 0731 / 1425-6370
Email. r.gopttschalk(at)hwk-ulm.de

Zielgruppe: Inhaber*innen von Handwerksbetrieben

Kosten: keine

Ort: online

Teilnahme: Eine Anmeldung ist hier bis zum 22.04.2024 erforderlich.

Veranstalter: Handwerkskammer Ulm

Hinweise: Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Teilnehmende den Einwahllink zur Veranstaltung.

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Vortrag

Alle sprechen über die Wärmepumpe. Über die Sinnhaftigkeit im Altbau wird viel diskutiert. Dieser Vortrag räumt mit Mythen auf und gibt Tipps, wie Wärmepumpen auch in Bestandsgebäuden für wohlige Wärme zu moderaten Preisen sorgen und dabei das Klima schützen. Die Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre kann gerne mitgebracht werden.

Datum: Mittwoch, der 24. April 2024 von 18:00 bis 20:15 Uhr

Kursleitung: Anke Vonhoff-Rickelt

Kosten: keine

Ort: VHS, Jägerstraße 23, 49565 Bramsche

Veranstaltungsnummer: 241-080 803

Teilnahme: Eine Anmeldung ist hier erforderlich.

Veranstalter: Volkshochschule Osnabrücker Land

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Vorschlag für einen nachhaltigen Ausweg!

Die Idee der liberalen Demokratie kommt derzeit von zwei Seiten unter Druck. Zum einen von rechtspopulistischen Propagandisten, die die Zukunft in einem „starken Staat“ sehen. Zum anderen von Klimaaktivisten mit ihrer Sehnsucht nach einer Politik, die sich an „der Wissenschaft“ orientiert. „Es schwindet das Vertrauen, dass die repräsentative Demokratie handlungsfähig genug ist, die dringenden ökologischen und sozialen Probleme anzupacken“, wie Dominik Vogt, Autor von „Der breite Staat“, feststellt.

In seinem Buch versucht er die konkrete Utopie eines „nachhaltigen Liberalismus“ auszuformulieren, die einen Ausweg aus dieser Problemlage darstellen könnte. Vogts Utopie basiert auf einer Kritik der gängigen neoliberalen Denkfigur vom „schlanken Staat“ und versucht, den Kern einer liberalen Demokratiekonzeption zu bewahren und zu stärken. Dieser Kern besteht in der Überzeugung, dass eine liberale Gesellschaft „dem Glück des Einzelnen und nicht der Gleichheit aller verpflichtet ist. Sie darf also nicht zwecks Gleichheit Reichtum umverteilen“.

Dennoch kann die liberale Gesellschaft Eigentum und Einkommen teilweise entziehen (besteuern), um ein menschenwürdiges Leben aller zu sichern. „Für Freiheit braucht es eine fundamentale Schicht von Gleichheit, sonst verkommt Freiheit zum Privileg und zu einem Recht der Stärkeren“, stellt der Autor fest.

Das utopische Bild, das Dominik Vogt vom Funktionieren des breiten Staats zeichnet, begnügt sich freilich nicht mit solchen programmatischen Sätzen, sondern geht auf entscheidende Praktiken ein, die einer liberalen Demokratie breite Zustimmung und Nachhaltigkeit verschaffen könnten. Dazu gehört z.B. die Absage an eine Wirtschaftspolitik, die versucht, Arbeitsplätze zu erhalten. Denn das „wichtigste wirtschaftliche Gut ist nicht Arbeit, sondern materielle Versorgung.“ Arbeitsplätze als solche seien kein förderwürdiges Ziel und Arbeit dürfe vom Staat auch nicht als „essenzieller Teil eines würdigen Lebens“ und als individuelle Berechtigung auf einen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum deklariert werden.

Die Entkoppelung von Arbeit und materieller Versorgung führt zu einem Konzept des Grundeinkommens, das an die Wirtschaftsleistung einer Gesellschaft geknüpft ist, was bedeutet: „Die Motivation, für mehr Wohlstand zu arbeiten, dürfte mit sinkendem Grundeinkommen steigen, sodass sich letztlich ein ökonomisches Gleichgewicht bildet, wodurch die Wirtschaftsleistung einer Gesellschaft dem individuellen Bedarf an Wohlstand entspricht“. Dieser Bedarf und die Bedürfnisse der Menschen entscheiden als über die wirtschaftliche Entwicklung. Das bedeutet, dass wir uns auch von der Idee lösen müssten, dass Wohlstand untrennbar mit steigendem Wirtschaftswachstum verknüpft ist. Vogt stellt fest: „Eigentlich ist es irrwitzig, dass eine Gesellschaft nicht ihren Wohlstand betrachtet, sondern ausschließlich dessen Wachstum. Wachstum sollte es nur geben, wenn eine Gesellschaft Wachstum will, nicht weil sie Wachstum braucht. Wir verarmen ja nicht, wenn wir nicht wachsen.“ Wieso also schreckt es uns, wenn der IWF 2024 nur 0,5 Prozent Wachstum für Deutschland prognostiziert?

Datum: Donnerstag, der 25. April 2024 von 19:00 bis ca. 21:00 Uhr

Kosten: keine

Ort:

  • stratum lounge, Boxhagener Straße 16, 10245 Berlin
  • Live

Teilnahme: Eine Anmeldung ist zur Teilnahme in Präsenz sowie online hier erforderlich.

Veranstalter: stratum consult GmbH

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Antragstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie

In den Online-Sprechstunden vermitteln die Experten und Expertinnen der Agentur für kommunalen Klimaschutz und der ZUG die wichtigsten Informationen, zeigen Anleitungen zu Tools und Formularen und geben hilfreiche Praxistipps für die erfolgreiche Antragstellung im Rahmen der KRL. Das Angebot richtet sich vor allem an Einsteiger und Einsteigerinnen, die erstmalig einen Antrag auf Förderung stellen.

Das erwartet die Teilnehmenden:

  • Förderinfos*: Kurzer Überblick zum Förderbaustein Energiesparmodelle
  • Tools und Formulare: Vorstellung der Berechnungsformulare und der Vorhabenbeschreibungen
  • Fragerunde und Praxistipps: Zwei Fragerunden, in denen offene Punkte geklärt und sich Praxistipps von den Expert*innen geholt werden können.

Datum: Donnerstag, der 25. April 2024 von 10:00 bis 11:30 Uhr

Zielgruppen:

  • Kommunen sowie Zusammenschlüsse zwischen diesen, an denen keine sonstigen Dritten beteiligt sind,
  • rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind,
  • bei Kita- oder Schulträgern,
  • in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Religionsgemeinschaften,
  • ggf. Verterter*innen weiterer antragsberechtigter Einrichtungen (ob eine Organisation antragsberechtigt ist, kann ab Seite 36 in der Kommunalrichtlinie nachgelesen werden.

Kosten: keine

Ort: online

Teilnahme: Eine Anmeldung ist hier erforderlich.

Veranstalter: Diese Veranstaltung führt die Agentur für kommunalen Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) in Kooperation mit der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH (ZUG) durch. Die Agentur für kommunalen Klimaschutz bündelt im Auftrag des Bundeministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Informations-, Beratungs- und Vernetzungsangebote für Kommunen und kommunale Akteure und Akteurinnen. Sie berät umfassend zu Fördermöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz.

Hinweise: Teilnehmende können sich offene Fragen notieren und diese über den Chat in der Online-Sprechstunde stellen. Gern können Fragen im Voraus auch schon bei der Anmeldung im Feld "Anmerkung" stellen. Es wird darum gebeten, sich das knapp 14-minütige Tutorial zur Antragstellung über easy-online vor der Veranstaltung anzuschauen. Es wird keine Live-Vorstellung des Antragsportals geben. Fragen können aber gern in der zweiten Fragerunde gestellt werden.

Zudem bitte vorab die relevanten Passagen in der Richtlinie und im technischen Annex lesen:

-> Einführung & Umsetzung von Energiesparmodellen (FSP 4.1.4): Kommunalrichtlinie ab S. 9, Technischer Annex ab Seite 5

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Die Tücken der Regionalkennzeichnung

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen verstärkt auf saisonale Produkte mit kurzen Transportwegen zurückgreifen. So lassen sich vermehrt Lebensmittel mit der Kennzeichnung "von hier" oder "aus der Region" finden. Das der Begriff "Region" gesetzlich nicht geschützt ist, wissen nicht viele. Gerne wird die Kennzeichnung auch zu Webezecken genutzt. Im Vortrag wird erklärt, worauf es sich lohnt beim Einkaufen zu achten und was die Label wirklich aussagen.

Datum: Donnerstag, der 25. April 2024 von 17:00 bis 18:30 Uhr

Kosten: keine

Ort: online

Teilnahme: Eine Anmeldung ist hier erforderlich.

Veranstalter: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein

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Unter dem Aspekt des Klimawandels

Beim Bauen und Sanieren gibt es viel, was hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimawandel beachtet werden kann. In diesem Vortrag wir darauf eingegangen, welche Alternativen es zu fossilen Energieträgern gibt und ob diese wirklich mehr kosten. Ein weiteres Thema wird die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, wie Starkregen, Dürre oder Hitze, sein. Es werden Vorsorgemöglichkeiten aufgezeigt und Förderprogramme vorgestellt.

Datum: Donnerstag, der 25. April 2024 von 19:00 bis 21:15 Uhr

Kursleitung: Tanja Kalmlage

Kosten: keine

Ort: Raum 2, 1. OG, Marktzentrum, Markt 7, 49593 Bersenbrück

Veranstaltungsnummer: 241-190 807

Teilnahme: Eine Anmeldung ist hier erforderlich.

Veranstalter: Volkshochschule Osnabrücker Land

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